Diese Sünden gehen richtig ins Geld.




In der Corona-Krise legen immer mehr Bundesländer klare Bußgelder für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren fest. In Brandenburg gilt seit Donnerstag ein neuer Rahmen, in welchem Kommunen selbst die Höhe der Bußgelder festlegen können. Berlin plant einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln.

 

In Nordrhein-Westfalen gilt seit vergangener Woche ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Kontaktverbot. Wer sich mit mehr als 2 Leuten trifft, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss mit 200 Euro an Bußgeld rechnen. Picknick oder Grillen im öffentlichen Raum wird mit 250 Euro bestraft. Der Besuch einer Autowerkstatt zum Reifenwechsel bleibt aber erlaubt.

 

In Baden-Württemberg werden Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen, die nicht zur Familie gehören, sowie Verstöße gegen die Fahrt- und Reiseverbote im Land mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet. Pendler, die keine Bescheinigung haben, müssen mit 500 Euro Strafe rechnen. Der Reifenwechsel bleibt erlaubt.

 

In Bayern dürfen Menschen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen: Für Arztbesuche, Einkäufe oder Arbeitswege. Spaziergänge allein oder mit Personen aus demselben Haushalt bleiben erlaubt. Wer ohne triftigen Grund die Wohnung verlässt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Picknick und Reifenwechsel sind kein triftiger Grund und nicht gestattet.

 

In Rheinland-Pfalz werden Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen, mit Ausnahme von Familienmitgliedern aus demselben Haushalt, in der Öffentlichkeit mit 200 Euro geahndet. Der Reifenwechsel ist erlaubt.

 

In den Bundesländern, die noch keine offiziellen Bußgelder veröffentlicht haben, gilt nach dem Infektionsschutzgesetz jedoch ein Bußgeldrahmen bis zu 25.000 Euro. (TX)