DUH scheitert vor dem Verwaltungsgericht.




Die DUH ist in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf gescheitert, vermeldet das „Handeslblatt online“. Der Verein wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17).

 

Gegen das Urteil ließen die Richter jedoch eine Berufung zu. Die DUH hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil vorzugehen. (ampnet/TX)