DVR und DVW gehen auf E-Kleinstfahrzeuge los.




Bis zur Verabschiedung der E-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai, sollte der Entwurf geändert werden. Das fordern DVR und DVW. Die Verordnung nehme zu wenig Rücksicht auf mögliche Gefährdungen ungeschützter Verkehrsteilnehmer. So solle auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit statt 12 km/h eingehalten werden.

 

Eine Aussage treffen beide Verbände auch hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein. EKF, die über 6 km/h fahren, sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen, außerdem müsse ein EKF mindestens über Bremsen, Licht und eine Klingel oder Hupe verfügen. Eine gesonderte Erfassung der Unfälle fordern beide Verbände.

 

Das BMVI hatte weiter angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für E-Kleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit  für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Sie fordern daher gar ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr. (ampnet/TX)