E-Call 112 macht häufig noch einen Umweg.




In Autos mit Typgenehmigung nach 31. März 2018 ist der automatische Notruf E-Call an die 112 Pflicht. Und dennoch halten deutsche Hersteller nach ADAC-Recherchen vielfach weiterhin an eigenen Notruf-Systemen fest. Das ist zwar zulässig, koste aber im Notfall wertvolle Zeit, wenn erst eine Telefonzentrale des Herstellers kontaktiert wird.

 

Demgegenüber wird bei dem Notruf E-Call an die 112 automatisch ein Minimum-Datensatz an die nächstgelegene Rettungsleitstelle übermittelt mit der genauen Position des Unfallautos und seiner Fahrtrichtung (sehr wichtig auf Autobahnen). So werden verletzte Personen sicher gefunden und möglichst schnell behandelt.

 

Da die Autobesitzer nicht erkennen können, ob ihr Fahrzeug eine neue Typgenehmigung hat und damit zwingend mit E-Call 112 ausgestattet sein muss, verlassen sie sich oft auf Hersteller-Notrufsysteme. Bei den großen deutschen Marken wie Audi, BMW, Mercedes und Volkswagen sind laut ADAC die eigenen Notruf-Systeme voreingestellt. Will jedoch der Verbraucher das ändern und auf den direkten Notruf 112 wechseln, sei meist ein Werkstattbesuch nötig. Auch würden die Hersteller-Notrufe nicht immer unbegrenzt angeboten und müssten nach einer bestimmten Laufzeit kostenpflichtig verlängert werden. Unterbliebe am Ende solch eine Verlängerung, bestehe die Gefahr, dass im Notfall gar kein Notruf abgesetzt werde. Alle Import-Marken, die dem ADAC geantwortet haben, verwenden hingegen nur den europäischen E-Call. (ampnet/TX)