Nach der Dekret des Bundesrats werden Dienstwagen mit E-Antrieb in Zukunft steuerlich mehr begünstigt. Für vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, gilt nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage.
Bisher musste bei privaten Dienstwagen 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Pro Kilometer Arbeitsweg waren es weitere 0,3 % Steuerlast. (ampnet/TX)
Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...