E-Dienstwagen werden geringer versteuert.




Nach der Dekret des Bundesrats werden Dienstwagen mit E-Antrieb in Zukunft steuerlich mehr begünstigt. Für vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, gilt nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage.

 

Bisher musste bei privaten Dienstwagen 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Pro Kilometer Arbeitsweg waren es weitere 0,3 % Steuerlast. (ampnet/TX)