Ein Reisemobil mieten.




Campingurlaub ist in. Immer mehr Deutsche fahren mit Reisemobil oder Wohnwagen in die Ferien. Kaum eine andere Urlaubsart bietet so viel Freiheit, Flexibilität und Selbstbestimmung. Wer diese Art des Reisens mal ausprobieren möchte, muss nicht direkt ein mobiles Heim kaufen. Bei zahlreichen Fachhändlern gibt es Modelle zur Miete.

 

Der Preis für die Anmietung ist, abgesehen von Größe und Ausstattung, auch von der jeweiligen Saison abhängig. Urlauber ohne schulpflichtige Kinder können mit einer Anmietung außerhalb der Schulferien nach Angaben von Intercaravaning, Europas größter Fachhandelskette für Caravaning, bares Geld sparen. Die Preise gelten pro Tag, wobei die Mindestmietdauer in der Regel eine Woche beträgt. Hinzu kommt eine Servicepauschale für die Bereitstellung des Fahrzeugs sowie einer Gasflasche. Wichtig ist jedoch, dass sich Urlauber über eine eventuelle Kilometerbeschränkung informieren. Reichen die Freikilometer für die Urlaubsfahrt? Wer eher eine Rundreise und die ganz große Fahrt plant, sollte sich für ein Fahrzeug ohne Kilometerbeschränkung entscheiden. Zusätzlich zur Mietgebühr müssen Urlauber für das mobile Heim eine Kaution entrichten.

 

In der Regel ist allgemein schon eine Vollkaskoversicherung bereits im Mietpreis enthalten. Sie geht dann mit einer Selbstbeteiligung einher, die meistens genau der Höhe der Kaution entspricht. Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung dann mit der Kaution einfach, schnell verrechnet. Besonders unerfahrene Caravaner und Wohnmobilisten sollten daher eventuell über eine Zusatzversicherung nachdenken, die den Eigenanteil senkt, rät Intercaravaning. Wie auch bei anderen Urlaubsformen sollten Reisende zudem prüfen, ob eine Reiserücktritts- oder zumindest eine Auslandskrankenversicherung für sie eher sinnvoll ist.

 

Personen, die einen Führerschein Klasse 3 vor 1999 erworben haben, dürfen nahezu jeden Caravan ziehen, bzw. jedes Reisemobil lenken. Wohnmobile mit bis zu 7,5 Tonnen und Anhängerkombinationen von bis zu 18,75 Tonnen sind kein Problem. Doch Vorsicht: Eine Berechtigung ersetzt nicht die Praxis.

 

Anders sieht es bei allen aus, die einen Führerschein der Klasse B nach 1999 gemacht haben. Hier gibt es eine Beschränkung der Gesamtmasse auf 3,5 Tonnen. Zahlreiche komfortable und großzügig ausgestattete Reisemobile, dürfen jedoch bereits mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Weil die Hersteller sind sich dieser Problematik, und eine solche ist es, mit den Jahren bewusst geworden.

 

Sowohl für die Übergabe als auch die Rückgabe des Mietmobils sollten sich Camper ausreichend Zeit nehmen. Am besten bei Tageslicht das Fahrzeug gründlich von Innen und Außen prüfen. Sollten Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, ist es wichtig, dass diese in das Protokoll aufgenommen werden. Ein guter Fachhändler wird sich ausreichend Zeit für Besichtigung, Erklärungen und auch eine ausführliche Einweisung nehmen. Neben Tipps zum jeweiligen Fahrzeug erhalten Urlauber aber auch wichtige Informationen, etwa zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Warntafeln beispielsweise für Fahrradträger und vieles mehr. Mieter sollten auch die Vollständigkeit und Dokumentation des Zubehörs und Inventars überprüfen.

 

Für Geschirr, Bettwäsche und Handtücher müssen Reisende in den meisten Fällen immer selbst sorgen. Bei der Rückgabe ist es wichtig, die Mietkonditionen zu beachten. In den meisten Fällen muss der Innenraum vom Mieter gereinigt werden. Urlauber sollten besonders an die Leerung und Reinigung der Toilettencassette denken. Bei Vergessen wird die Reinigung nachträglich nämlich in Rechnung gestellt.

 

Geht die Fahrt in südliche Gefilde, sollten Mobilisten oder Caravaner auch immer auf eine Klimaanlage achten. Eine Klimaanlage in der Fahrgastzelle eines Wohnmobils bedeutet nicht automatisch, dass auch der Wohnraum klimatisiert ist. Besonders, da diese nur bei laufendem Motor ihre Arbeit macht. (ampnet/TX)