Einspruch steigert das Risiko.




Autofahrern, die nacheinander mehrere Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder missachten, droht ein höheres Bußgeld. Denn der Autofahrer handele in einem solchen Fall mit erhöhter Fahrlässigkeit, urteilte das OLG Koblenz (4 OWi 6 SsRs 26/21). Es liege gegenüber dem Regelfall der Nichtbeachtung „eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung vor“.

 

In dem zu entscheidenden Fall hatte der betroffene Autofahrer im Juni 2019 mit seinem Pkw die A3 befahren. Statt mit zulässigen 100 km/h mit 121 km/h (nach Toleranzabzug). Vor der Messstelle machten aber drei Schilder auf die Geschwindigkeitsbeschränkung ideal aufmerksam. Die Verkehrszeichen beschränken dort wegen eines Unfallschwerpunkts auf höchstens 100 km/h. Wegen Missachtung verdonnerte die Behörde den eiligen Fahrer zu der im Bußgeldkatalog festgesetzten Regelgeldbuße von 70 Euro.

 

Dagegen legte der betroffene Autofahrer aber Einspruch ein, was das Amtsgericht Linz dazu veranlasste, die Geldbuße von 70 Euro auf 85 Euro zu erhöhen. Dies begründeten die Richter damit, dass der Fahrer mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe. Gegen diese Entscheidung legte der betroffene Autofahrer wieder Rechtsbeschwerde ein.

 

Auch die war allerdings nicht erfolgreich. Das OLG Koblenz bejahte die Erhöhung der Regelgeldbuße wegen erhöhter Fahrlässigkeit. Deswegen sah das Gericht ebenfalls eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung und sogar eine Gefährdung als gegeben an. Von daher habe der Regelsatz durch das Hinzutreten einer Gefährdung erhöht werden können, so die Richter dazu. (ampnet/TX)