Einzelabnahmen nun bei allen Prüforganisationen.




Einzelabnahmen (Vollgutachten) für Kraftfahrzeuge dürfen künftig von jeder Prüf- und Sachverständigenorganisation vorgenommen werden. Dies hat nun der Bundesrat mit einer Änderung des entsprechenden Paragraphen der StVZO beschlossen. Diese Abnahme war bislang nur dem TÜV und der Dekra vorbehalten. Die GTÜ begrüßte den Wegfall.

 

Einzelgutachten sind generell bei einer Wiederzulassung nötig, wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt war und keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind. Auch gebrauchte Importautos aus allen Nicht-EU-Ländern, z.B. aus Nordamerika, müssen per Einzelabnahme zugelassen werden. Unter den §21 der StVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die beispielsweise kein Gutachten vorgelegt werden kann. (ampnet/TX)