EKF-Verband schlägt drei Klassen vor.




Dem neu gegründeten Bundesverband E-Kleinstfahrzeuge geht das Positionspapier der Bundesregierung nicht weit genug. Die geplanten Verordnungen bauen nach Einschätzung des Vereins „so hohe Hürden für eine Zulassung auf, dass fast alle aktuell im Handel erhältlichen Geräte nicht berücksichtigt werden können“.

 

Der Entwurf sieht eine dreifache Klassifizierung für E-Kleinstfahrzeuge (EKF) vor, von denen mittlerweile nach Verbandseinschätzungen rund 250.000 Stück im Umlauf sein dürften. Stufe 1 sind dem Vorschlag nach Kinder-EKF, die etwa wie Skateboards einzuordnen wären. Der Verband denkt an eine Höchstgeschwindigkeit von max. 12 km/h und einer max. Fahrzeugmasse von 15 kg. Sie sollten auf Gehwegen und Spielstraßen erlaubt sein und unter die private Haftpflichtversicherung fallen.

 

In die 2. Stufe des Konzeptes fallen „Alltagselektrokleinstfahrzuege“, die nicht mehr als 25 kg wiegen und max. 25 km/h schnell sind. Sie sollten nach Ansicht von „Eletric Empire“ verkehrsrechtlich mit Fahrrädern und Pedelecs am Ende gleichgestellt werden.

 

Darüber rangieren die „Experten-EKF“ mit mehr als 25 kg Gewicht und über 25 km/h Geschwindigkeit. Hier sieht der Vorschlag ein Mindestalter von 16 Jahren sowie den Führerschein AM (Kleinkraftrad) vor. (ampnet/TX)