Endrohrmessung wird Pflicht.




Der Bundesrat hat schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt. Ab 2018 wird die „Endrohrmessung“ Pflicht. Dadurch sollen mögliche defekte oder Manipulationen sicherer erkannt werden. Noch gilt im Rahmen der AU: Wurde bei der ODB-Auslesen kein Fehler entdeckt, konnte auf die Endrohrmessung verzichtet werden. (ampnet/TX)