Erst auf den letzten Drücker.




Tagtägliche Realität auf Autobahnen: Eine von zwei Fahrspuren kann nicht mehr genutzt werden. Der Grund, eine Baustelle oder ein Unfall. Die Folge: Lange Staus an der Stelle, an der sich die Fahrbahn verjüngt. An sich nichts Besonderes... Jedoch: Viele Autofahrer packt in solchen Fällen die blanke Angst, das so genannte Reißverschluss-System stockt!

 

Nun wäre gegen diese vorsichtigen Zeitgenossen eigentlich nichts zu sagen, wenn dadurch nicht der fließende Verkehr, durch dieses massiv falsche Verhalten weit vor der Fahrbahnverengung, oftmals zum Erliegen kommen würde. Wieso? Wie die Übervorsichtigen denken nicht alle. Und die fahren auf der Spur, von der sie später erst überwechseln müssen, weiter. Und zwar am soeben Eingescherten vorbei. Aber nicht nur an ihm. Auch die durch das (zu) frühe Einscheren „zurück gefallenen“ Autos werden überholt; der Stau ist unvermeidlich.

 

Inzwischen macht sich auf der Einfädelspur unter denen, die auf diese Weise immer weiter um eine Fahrzeuglänge zurückgedrängt werden, nämlich kalte Wut breit. Und diese Wut könnte sich entladen, indem sie ihrerseits ausscheren und auf die Spur überwechseln, die später wieder verlassen werden muss, um wenigstens Etwas an Boden wettzumachen. Und dann dort einzuscheren, wo es allein nur sinnvoll ist; am „Hindernis“!

 

Aber da kann es passieren, dass Zeitgenossen nicht mitziehen und das Einfädeln durch Stoßstangenkontakt mit dem Vordermann verhindern bzw. zu verhindern versuchen. Vielleicht tun sie es nur deshalb, weil sie selbst vorher viel zu früh die Fahrbahn gewechselt haben und dann mit ansehen mussten, „überholt“ zu werden? Das könnte sich aber ändern. Indem sie beim nächsten Mal bis an die Stelle fahren, wo es auf ihrer Spur nicht mehr weitergeht. Wenn das alle tun, dann wird nämlich am Ende niemand benachteiligt. Zudem hätte das „Reißverschlusseinfädeln“ (wieder) seinen Sinn. Oder gibt es tatsächlich reale Reißverschlüsse, die heute „mittendrin“ geschlossen werden..?

 

Übrigens: Das beschriebene Einfädeln ist vorgeschrieben in § 7 Absatz 4 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO): Den „an der Weiterfahrt gehinderten Autos ist der Übergang... in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können“ (dem Reißverschlussverfahren)... (ampnet/TX)