EU-Gericht kippt Grenzwert.




Die Anpassung der Stickoxid-Grenzwerte für den Euro6-Diesel nach der Einführung neuer Abgastests hat das EU-Gericht für unzulässig erklärt. Die Richter gaben Paris, Brüssel und Madrid Recht, die gegen diese EU-Regeln geklagt hatten. Es stört nicht die Festsetzung der angepassten Grenzwerte selbst, sondern angewandte Verfahren. (ampnet/TX)