EU-Kommission ermöglicht Bewährung.




Wie die Tageszeitung „Augsburger Allgemeine“ von Mitarbeitern aus dem Bereich der EU-Kommission in Brüssel erfahren hat, kommt etwas Bewegung in den Streit um Grenzwerte von Stickstoffdioxid in der Luft und den daraus resultierenden Fahrverboten für Autos mit Diesel in den deutschen Innenstädten.

 

Hatte es zunächst noch so ausgesehen, als ob die EU-Kommission für eine Erhöhung der Grenzwerte in Deutschland auf rund 50 Mikrogramm grünes Licht geben würde, so folgte das Dementi aus Brüssel direkt: „Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt“.

 

In Frage gestellt werden sollen allerdings beschlossene Fahrverbote bei einer Überschreitung des Limits um bis zu 10 Mikrogramm. Das bedeutet im Klartext, so die „Augsburger Allgemeine“, „dass Fahrverbote bei einer geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes unverhältnismäßig“ sind. Die Grenzwerte für Stickoxid in Deutschland, die hier bei 40 Mikrogramm liegen, dürften daher künftig ohne drastische Einschnitte in die Mobilität überschritten werden (¼).

 

Juristisch bedeutet das so etwas wie Fahrverbote mit Bewährungsfrist: Greifen andere Maßnahmen, sind diese passé. (ampnet/TX)