Experten diskutieren bei Cannabis-Symposium.




Zur Teillegalisierung von Cannabis veranstalteten DVW und BADS, der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, in Berlin extra das Symposium „Cannabiskonsum kontra Verkehrssicherheit“. Experten aus Politik, Recht, Medizin und der Polizei hoben dabei das Risikopotential im Straßenverkehr hervor, wobei sie die Grenzen ebenso thematisierten.

 

DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig fasste als Moderator diesen Konflikt zusammen: „Das Fahren im Rausch darf grundsätzlich nicht verharmlost werden, gleichzeitig müssen wir auf die steigende Anzahl der Cannabis-Patienten reagieren. Der Verkehrsgerichtstag hatte gar einen füglichen Beschluss gefasst. Das sollte sich auch in der Fahrerlaubnisverordnung wiederfinden“.

 

Prof. Dr. med. Matthias Graw ging aus verkehrsmedizinischer Sicht die Eigenschaften von Cannabis als Rauschmittel und als Medikament an. Die Wirkung hätte einen nachweisbaren Einfluss auf die psychische und physische Verfassung der Konsumenten. Der Rechtsmediziner geht von einem erhöhten Unfallrisiko aus. Belastbare Studien gibt es dazu aber nicht. Bundesrichter a.D. Kurt Rüdiger Maatz erklärte, es dürfe unter den Aspekten der Verkehrssicherheit kein Privileg für Cannabis als Medizin geben. Gar die Streichung der sogenannten Medikamentenklausel im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes war sein Thema. Dabei sollte dann der Umgang mit Alkohol an die strengeren Regeln angepasst werden.

 

In Deutschland trat am 10. März 2017 ein Gesetz in Kraft, das Ärzten erlaubt, in einigen Fällen Cannabis nur zu therapeutischen Zwecken zu verschreiben. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, auch berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. Befürchtet wird dadurch eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht nur durch Patienten, sondern auch durch eine Verharmlosung des Risikos bei illegalem Konsum. Es führt andererseits aber auch zu einer verkehrsrechtlichen Diskrepanz im Umgang mit Freizeitkonsumenten, die bei einmaliger Rauschfahrt hart bestraft werden. (ampnet/TX)