Fahranfänger Vorsicht im Ausland.


Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein. Dort gelten für sie bei Tempolimits und Promillegrenze oft andere Regeln als in Deutschland, so der ADAC. Wer seinen Führerschein noch keine 3 Jahre hat, darf z.B. auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind nur 100 statt 130 km/h erlaubt.

EU Promille

In Frankreich dürfen Fahranfänger in den ersten 3 Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Oder in Kroatien dürfen Autofahrer bis zu einem Alter von 25 Jahren außerorts nur mit 80, auf Schnellstraßen mit 100 und auf Autobahnen mit 120 km/h unterwegs sein.

 

Alkoholisierte Fahranfänger müssen sich im europäischen Ausland auf teils extrem hohe Bußgelder einstellen. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten 2 Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann die Buße, also das Bußgeld, schlimmstenfalls einen Nettomonatslohn betragen.

 

In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten 5 Jahren nach dem Führerscheinerwerb max. 0,2 Promille haben. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Streng werden Verfehlungen auch in Italien geahndet. Fahranfänger, die noch unter 21 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als 3 Jahre besitzen, müssen dort immer mit 0,0 Promille unterwegs sein. Und die mögliche Höchststrafe bei Verstoß beträgt 627 Euro. (ampnet/SW)