Fast 5 Millionen Euro vom Bund...




Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) treibt die Autobranche in der Diesel-Debatte vor sich her. Ihren vorerst größten Erfolg feierte die DUH in Leipzig, als das Bundesverwaltungsgericht ein Diesel-Fahrverbot in Städten grundsätzlich möglich machte. Ein Frage die nun immer lauter wird: Wie finanziert sich der Verein, mit unter 300 Mitgliedern?

 

Nicht selten nennen Unternehmen, die mit der DUH in Kontakt kommen, diese nur noch den „Abmahnverein“. Und tatsächlich erstreitet sich die Umwelthilfe mit zweifelhaften Klagen gegen Auto- oder Möbelhäuser Millionenbeträge. Dabei ist es der DUH nicht zu perfide, selbst dann zu klagen, wenn auf einer Ausweisung der Energiebilanz die Schriftgröße nicht den offiziellen Vorgaben entspricht. In 2016 hat die Umwelthilfe auf diesem Weg nach eigenem Jahresbericht mehr als 2,5 Millionen Euro eingesackt. Nannte die DUH jene Posten doch recht dreist „Einnahmen aus Verbraucherschutz“, spricht sie in ihrer jüngsten Ausweisung von „Erträgen aus ökologischer Marktüberwachung“. Knapp ein Drittel des DUH-Etats machten die Einnahmen aus den Abmahnwellen zuletzt aus.

 

Doch damit ist jener Block nur die zweitgrößte Einnahmequelle der DUH. Noch deutlich mehr kassiert der Verein an öffentlichen Fördergeldern. In 2016 waren es 4.244.730 Euro. Offizielle Zahlen für 2017 weist die DUH noch nicht aus. Doch der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Mario Mieruch wollte es genauer wissen und stellte im Parlament die Anfrage, in welcher Form und in welchen Projekten die Bundesregierung oder ihre Ministerien mit der DUH zusammenarbeiten. Die Antwort darauf lieferte die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) am 7. Februar 2018. Aus der offiziellen Drucksache geht hervor, dass die DUH bei den Bundesministerien für Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur, Umwelt sowie Wirtschaft und Energie einige Fördertöpfe für Projekte erfolgreich angezapft hat. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums sagte auf Anfrage von „kfz-betrieb“, dass es sich dabei nur „um zweckgebundene Vorhaben im Rahmen spezifischer Förderprogramme“ handle. Von einer „Zusammenarbeit“ könne keine Rede sein, da die DUH keine Leistung im Auftrag erbringe.

 

In einem zweiten Schritt listete die Parlamentarische Staatssekretärin alle Projekte auf, für die die DUH aktuell Fördermittel kassiert. Insgesamt ergibt sich eine Summe von fast 4,9 Millionen Euro. Die Projekttitel lesen sich dabei teils äußerst nebulös. Beispielsweise bekommt der Verein für Aktivitäten rund um das Thema „Grün- und Freiflächen in der Sozialen Stadt“ 182.672 Euro. Was soll dies ein? „kfz-betrieb“ fragte bei der DUH nach. Die Antwort: „Im Projekt Grün- und Freiflächen in der Sozialen Stadt sollen Anwohnerinnen und Anwohner in benachteiligten Quartieren die Chance haben, die Entwicklung im eigenen Stadtteil mitzubestimmen und Projekte umzusetzen“. Heißt: Zur „Gesundheit, Bildung, Integration und dem sozialen Zusammenhalt der Beteiligten“ ganz aktiv beizutragen.

 

Ein anderes Projekt ist die „Informationskampagne Stickstoff“. 149.934 Euro fließen hier in die DUH-Kassen. Sie soll dem Verein zufolge allein „die Entwicklung einer nationalen Strategie zur Minderung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stickstoffemissionen kritisch unterstützend begleiten und dazu beitragen, dass diese Strategie der Zielsetzung einer wirksamen Emissionsminderung gerecht wird und im Hinblick auf die größten Verursacher – Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung und Industrie – zu konkreten Maßnahmen führt“. Die vollständige Liste der geförderten Projekte zeigt das offizielle Bundestags-Dokument.

 

Doch wie kommt die DUH an derart lukrative Projekte heran? Ministerien vergeben ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einem offen ausgeschriebenen Wettbewerbsverfahren. Da die DUH ganz offiziell als „eine anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung“ gilt, darf sie sich als solche ganz legal um Förderung bewerben. Jede Projektförderung von Verbänden diene dem Zweck, „den Meinungsbildungsprozess der Zivilgesellschaft in seiner gesamten Pluralität zu unterstützen“. In diesem Fall handelt es sich also um die Förderung von Projektvorschlägen von Nichtregierungsorganisationen. Heißt ganz konkret: Die DUH kann selbst Vorschläge machen, wofür sie gerne Fördergelder vom Staat und somit vom Steuerzahler hätte. „Falls ein Antragsteller förderberechtigt ist, der Antrag dem Förderzweck entspricht und die Förderziele erreichen kann, spricht zunächst einmal nichts gegen eine Förderung“, erläutert an dem genannten Beispiel eine Sprecherin aus dem Bundesumweltministerium.

 

Bei Summen von beinahe 5 Millionen Euro sollte eine strikte Zielkontrolle selbstverständlich sein. Das Bundesumweltministerium sagt dazu: „Die Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden: Zum Ende des Projekts und, allein bei längeren Laufzeiten, teilweise auch noch in Zwischenschritten“. In erster Linie gehe es um einen buchhalterischen Nachweis sowie in zweiter Linie um „einen dokumentierenden Nachweis durchgeführter Maßnahmen und begleitender Öffentlichkeitsarbeit“. Am Ende klingt es wie ein schwammiger, schlechter Kompromiss.

 

Und die DUH erhält auch Spenden direkt von den Autobauern… (ampnet/TX)