Förderung von Erdgas bis 2026?


Die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff reicht aktuell nach Einschätzung der Initiative Erdgasmobilität noch nicht aus. Ein so genannter Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine Verlängerung bis einschließlich 2021 mit anschließender Absenkung bis 2024 vor.

Erdgas tanken

Die von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) koordinierte Initiative plädiert in einer Stellungnahme für eine Verlängerung bis mindestens 2026 zur Investitionssicherheit und für eine Degression (Verringerung) nur im Fall eines besonders starken Marktwachstums.

 

Derzeit liegt der Marktanteil von Erdgas und Biomethan laut Dena bei gerade einmal 0,35 Prozent. Ab einem Anteil von 4,0 Prozent würde sich die Marktentwicklung nach Einschätzung der Initiative Erdgas aber erst selbst tragen und eine Steuerermäßigung wäre nicht mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht erreichbar. Sollte der Markt schneller wachsen, könne die Ermäßigung ab einem Anteil von 3,0 Prozent reduziert werden, lautet deren Vorschlag.

 

Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe seien derzeit noch die günstigste Option, um Emissionen zu reduzieren. Bei der üblichen Beimischung von 20,0 Prozent Biomethan stießen Erdgasfahrzeuge bis zu 35,0 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel. Der Ausstoß an Stickoxiden sei um bis zu 90,0 Prozent geringer, die Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen sinke um bis zur Hälfte. Und im Straßengüterverkehr ist Flüssigerdgas (LNG - Liquefied Natural Gas) laut Initiative auf langen Strecken gar die einzige wettbewerbsfähige Alternative. (ampnet/SW)