Folien dem Fachmann überlassen.




Folien sind in Mode gekommen. Sie können nicht nur Karosseriestellen schützen oder für nachträglich abgedunkelte Scheiben sorgen, natürlich nur im erlaubten Rahmen des jeweiligen Gesetzgebers, sondern dienen mittlerweile auch zum „Umlackieren“. Die direkte Beschichtung mit einer selbstklebenden Folie ist grundsätzlich bei allen Fahrzeugen möglich.

 

Folien sind günstiger als Lackierungen und lassen sich laut ADAC im Normalfall ohne Schäden wieder ablösen. Ihr Nachteil ist die Haltbarkeit: Je nach Qualität und Beanspruchung müssen sie nach 2 bis 10 Jahren wieder abgezogen werden.

 

Die Preise sind so vielfältig wie die Gestaltungsmöglichkeiten. Kleinere Modelle und kleinere Flächen, die z.B. mit Rallyestreifen oder Dekoren verziert werden, sind natürlich günstiger zu bekleben als die vollständige Folierung eines großen Fahrzeugs. Das Aufbringen erfordert allerdings spezielles Fachwissen, Erfahrung und die richtige Ausstattung. Die Folie selbst anzubringen, birgt primär die Gefahr von optischen Mängeln. Es sollte daher dem Fachmann überlassen werden, empfiehlt der ADAC.

 

Wer unzulässige Folien verwendet, dem droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 50 Euro. Das Folieren des Kennzeichens ist ein strafbarer Missbrauch. Wird eine Beleuchtungseinrichtung beklebt, führt das in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zu mindestens 50 Euro Verwarnungsgeld. Ist die Sicherheit für den Verkehr durch eine Folierung wesentlich beeinträchtigt, drohen mindestens 90 Euro Bußgeld und dazu noch 1 Punkt in Flensburg. Als eine wesentliche Beeinträchtigung gelten beispielsweise Folien, welche die anderen Verkehrsteilnehmer blenden. Verfassungsfeindliche Symbole oder etwa die Aufschrift „Polizei“ sind natürlich ebenfalls verboten.

 

Reinigen kann man ein foliertes Fahrzeug wie ein normal lackiertes Auto. Nur matte oder strukturierte Folien brauchen spezielle Reinigungsmittel. Hochwertige Folien halten Waschanlagen stand, auf Heißwachs sollte man aber verzichten, rät der Automobilclub. Ein Hochdruckreiniger sollte mindestens 50 cm vom folierten Fahrzeug entfernt sein sowie der Strahl außerdem auch nicht direkt auf die Folienkanten gerichtet sein. (ampnet/TX)