Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen.




Mit offiziellem Stand vom 13. Februar 2018 gibt es vom Zoll einen neuen Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen. Wie Holger Hille, Gründer und Geschäftsführer von www.first-class-zollservice.de, erklärt, „betrifft dies beispielsweise die Neubeantragung oder Neubewertung einer AEO  Zulassung“. (AEO = Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten).

 

Warum aber evaluiert der Zoll zollrechtliche Bewilligungen neu? Der im Mai 2016 in Kraft getretene Unionszollkodex (UZK) sieht generell vor, dass Unternehmen, die von zollrechtlichen Vereinfachungen profitieren, von der Zollverwaltung neu evaluiert werden. Der Zoll muss überprüfen, ob die Betriebe die im UZK festgeschriebenen Voraussetzungen zu der Nutzung zollrechtlicher Bewilligungen erfüllen. Bundesweit muss daher die Zollverwaltung weit mehr als 70.000 Bewilligungen neu bewerten. Die Evaluierung erfolgt über einen umfangreichen Fragenkatalog.

 

Der Gründer von www.first-class-zollservice.de bringt es ganz kurz und präzise auf den Punkt: „Bisher wurde in den Anträgen die Steuer-ID von Unternehmensmitarbeitern abgefragt. Dies ist jetzt aber auf Grund von datenschutzrechtlicher Bedenken und einer ausstehenden Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof in vielen Fällen fragwürdig geworden“.

 

Der neue Fragebogen verzichtet auf die Abfrage dieser Steuer-ID!

 

Einen kleinen Trick verrät Holger Hille noch: „Man kann einfach auch die alten Fragebögen weiter nutzen, die Steuer-ID jedoch nicht angeben“.

 

Die Seite www.first-class-zollservice.de stellt das neue Formular unter www.zoll.de/SharedDocs/Aktuelle_Einzelmeldungen/DE/Fachmeldungen/azr_fragebogen_zollrechtliche_bewilligung.html zur freien Nutzung. (TX)