Freie Fahrt für Bekiffte?




Der Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist etwas über ein Jahr erlaubt. Schwer kranke Patienten dürfen nach dem neuen Recht Cannabis auf Rezept konsumieren. Primär Schmerz-Patienten soll damit geholfen werden. Nach Auskunft von Apotheker-Organisationen wird das Angebot von Patienten auch immer besser angenommen.

 

Das erfüllt die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) mit Sorge. Denn es gilt: Wer Cannabis auf Rezept konsumiert, darf weiter am Straßenverkehr teilnehmen.

 

Juristen, Verkehrsexperten und Ärzte bezweifelten beim VGT im Januar in Goslar grundsätzlich, ob Patienten, die Cannabis auf Rezept nehmen, fahrtüchtig sind. Die Zweifel blieben ohne ein Echo bei den zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung. Es gibt jedoch Zweifel...

 

Gerade unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit erscheint es Experten unerheblich, ob Cannabis aus medizinischen Gründen oder zum Spaß und „zur Entspannung“ konsumiert wurde. Die benebelnde Wirkung sei die gleiche, heißt es. Die Experten sehen daher keinen Grund, warum Cannabis-Konsumenten aus medizinischen Gründen einem „normalen Kiffer“ hier vorgezogen werden.

 

Letztere müssen nämlich bislang ihren Führerschein gleich abgeben, wenn sie beim Fahren unter Cannabiseinfluss von der Polizei erwischt werden, unabhängig, ob etwas passiert ist oder nicht. Zudem wird ihnen bereits beim ersten Delikt dieser Art von den Behörden automatisch die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen. Den „Sündern“ droht somit auch gleich noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), auch gut bekannt als Idiotentest. (ampnet/TX)