Gebühren bei Luft-Sicherheitsprogrammen.




Aufgrund der bald bevorstehenden Neuerungen der Luftsicherheits-Gebührenverordnung werden für die Einreichungen von Änderungen (Revisionen) des Luftsicherheitsprogrammes mit hoher Gewissheit in der Zukunft gewisse Kosten entstehen. Trotz dessen werden die Programme und deren Änderungen eine behördliche Genehmigung erhalten müssen.

 

„Somit ist es wichtig, dass das Sicherheitsprogramm so geschrieben ist, dass es die wichtigen luftfrachtrelevanten und individuellen Prozesse beschreibt. Aber auch nicht so detailliert ist, dass es aufgrund kleinerer Änderungen ständig geändert werden muss“, erläutert dazu Holger Hille, Geschäftsführer von First Class Zollservice. Durch den direkten Sitz u.a. am Flughafen Rhein-Main ist dies das tägliche Business der Firma. (TX)