Gesetze zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.




Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschlossen. Alleiniges Ziel ist der Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten und 150 kW Ladeleistung bis 2023. Heute haben laut Regierung weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mind. 100 kW.

 

Die Ausschreibung dieser bis zu 15 geplanten Lose erfolgt europaweit.

 

Dieser Tage berät der Bundestag außerdem auch noch über das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz). Der Entwurf sieht eine Verpflichtung zum Einbau von aktuellen Leitungsinfrastrukturen bei über 5 Stellplätzen in neuen Wohngebäuden sowie bei mehr 6 Stellplätzen in Nichtwohngebäuden vor. Und Nichtwohngebäude sind folglich also?

 

Der VDA begrüßte beide Vorhaben grundsätzlich, sieht in diesem GEIG-Vorschlag aber durchaus noch Luft nach oben. Der Importeursverband VDIK sprach von einem wichtigen Impuls, kann sich aber ebenfalls noch niedrigere Schwellenwerte für Neubauten durchaus vorstellen. (ampnet/TX)