Grünes Licht für Fahrverbote.




Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat keine Bedenken gegenüber Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt und gab damit der Umwelthilfe Recht. Eine solche Maßnahme verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Die Gesundheit der Bevölkerung sei hier höher zu bewerten als das Recht einzelner Autofahrer“, so Richter Wolfgang Kern.

 

Die Richter stellten außerdem fest, dass mögliche Fahrverbote nicht nur für Tage mit erhöhten Schadstoffwerten gelten müssen. Wenn Stuttgart die Luftqualität in der Stadt tatsächlich verbessern wolle, müssten wohl etliche Dieselfahrzeuge zukünftig generell ausgesperrt werden. (ampnet/TX)