GTÜ-Gutachten für einen E-Scooter.




Seit 15. Juni 2019 sind E-Tretroller in Deutschland erlaubt. Das KBA hat schon den ersten „Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange“ die Betriebserlaubnis erteilt. Das Gutachten dafür hatte der technische Dienst der GTÜ erstellt. Es handelt sich dabei um den „Voiager 1“ vom schwedischen Hersteller VOI.

 

Obwohl es sich bei einem EKF (Elektrokleinstfahrzeug) mit Lenk- oder Haltestange um ein vergleichsweise einfaches Fahrzeug handelt, ist die Gutachtenerstellung durch den technischen Dienst durchaus aufwendig. Untersucht wird das Modell auf Konformität mit der aktuell gültigen StVO (Straßenverkehrsordnung) sowie natürlich der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).

 

Dazu gehören bei E-Scootern beispielsweise E-Antrieb, max. Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Ladeanschluss. Einige dieser Kriterien sind ausschließlich in speziell dafür konzipierten Prüflaboren zu untersuchen. Aber auch Dinge wie Maße und Bereifung sind festgehalten. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Gutachten beim KBA eingereicht, das auf dieser Basis die ABE erteilt. (ampnet/TX)