GTÜ rät zum zeitnahen Software-Update.




Wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgase hatte die Bundesregierung erneut den bundesweiten Rückruf von mehr als 230.000 Fahrzeugen angeordnet. Betroffen war in diesem Fall allein Mercedes. Bereits zuvor wurden tausende VW- und Audi-Modelle wegen manipulierter Abgas-Software zur Nachrüstung in Werkstätten gerufen.

 

Die GTÜ appelliert an alle von diesen Rückrufaktionen betroffene Halter, die Software-Aktualisierungen für Diesel-Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah aufspielen zu lassen.

 

Auch bei der HU wird überprüft, ob das Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen hat oder nicht. Denn betroffene Fahrzeuge müssen in der ihnen gesetzten Frist das Software-Update durchgeführt haben. Fehlt die Nachbesserung, werden die Fahrzeuge nämlich in der Folge als „erheblich mängelbehaftet“ eingestuft und erhalten auch keine Prüfplakette, warnt die Stuttgarter Sachverständigenorganisiation. Wer seinen von einer Abgasaffäre betroffenen Pkw nicht nachbessern lässt, muss sogar mit der zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeugs rechnen.

 

Laut GTÜ gibt es bereits erste Fälle, in denen Zulassungsbehörden die „zwangsweise Außerbetriebsetzung“ angeordnet haben, wurde dieser Tage bekannt. Weitere Stilllegungen drohen in den nächsten Wochen. Betroffen sind davon wohl gut 15.000 Diesel-Besitzer. Das KBA hat den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte Frist zur Nachrüstung gesetzt.

 

Rechtliche Bedenken zum Software-Update sind unbegründet: Auch im Falle der Software-Aktualisierung bleiben die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller weiter bestehen. (ampnet/TX)