Hauptuntersuchung mit neuer Kategorie.




Bereits seit 21. Mai müssen sich Autofahrer in Deutschland auf neue Regeln bei der Hauptuntersuchung (HU) einstellen. So wird eine neue Einstufung „Gefährlicher Mangel“ eingeführt und die Prüfung von Daten-Komponenten, wie eCall, in die Hauptuntersuchung einbezogen. Grund ist eine EU-Richtlinie.

 

Der „Gefährliche Mangel“ sei für die HU-Kunden an den Prüfstellen die sichtbarste Veränderung, erläutert Richard Goebelt, Leiter des Bereiches Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. „Er stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Wie auch „Erhebliche Mängel“ bescheinigt ab sofort der „Gefährliche Mangel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder aber eine Beeinträchtigung des Umweltschutzes“. Der Fahrzeughalter wird durch eine entsprechende Formulierung auf dem Prüfbericht darauf hingewiesen. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist aber noch zulässig.

 

Neu ist die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung. Hierzu zählen beispielsweise das für alle neuen Fahrzeuge seit 1. April verpflichtende elektronische Notrufsystem eCall und weitere Systeme, die zukünftig Bestandteil der Fahrzeugausstattung bei den verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens werden. „Die konkreten Prüfverfahren dieser Systeme sind noch in der Entwicklung“, sagt Richard Goebelt.

 

Weitere Änderungen betreffen die Beschreibung sowie die europaweite Harmonisierung einzelner Mängel, die an Fahrzeugen auftreten können. So ändert sich beispielsweise die Einstufung der für Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen Reifendruck-Kontrollsysteme. „Werden jetzt funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf keine Plakette mehr erteilt werden“, erklärt hierzu der Experte des TÜV-Verbands. (ampnet/TX)