Illegale Autorennen sind künftig eine Straftat.




Der Bundestag hat endlich ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet. Sie gelten zukünftig als Straftat in ganz Deutschland und nicht mehr nur als eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe und außerdem auch der Verlust der Fahrerlaubnis oder sogar des Fahrzeugs.

 

Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Und auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt. In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder eine Geldstrafe. Eine höhere Strafe von bis zu 5 Jahren soll gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder aber eine größere Anzahl von Menschen verletzt, soll bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bekommen können.

 

In allen Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug ganz eingezogen werden. So genannte „Alleinraser“, die besonders gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um die höchstmögliche Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs in Abhängigkeit der Verkehrsverhältnisse auszutesten, werden ebenfalls erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in Deutschland auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit.

 

Der Präsident des DVR, Dr. Walter Eichendorf, hat diesen Beschluss begrüßt, der auf einen Gesetzesentwurf des Bundesrates zurückgeht. Nun seien die Länder gefragt, die Verkehrsüberwachung zu verbessern, hofft der Präsident auf eine konsequente Gesetzesumsetzung. (ampnet/TX)