Illegale Straßenrennen sind kein Kavaliersdelikt.




Zu schnelles Fahren ist kein Kavaliersdelikt: In jüngster Zeit häufen sich bundesweit Meldungen, in denen von illegalen Straßenrennen berichtet wird. Nicht selten finden sie in geschlossenen Ortschaften statt. Dabei ist es längst kein Einzelfall mehr, dass dabei unbeteiligte Personen verletzt oder gar getötet werden.

 

Es gibt regional bei der Polizei sogar spezielle Einsatztruppen gegen Raser. Neben Autofahrern haben sie immer wieder Motorradfahrer im Visier. Auch bei ihnen zählt nach Behördenangaben überhöhtes Tempo zu den häufigsten Unfallursachen. Natürlich ist nicht jeder Tempoverstoß auf ein illegales Rennen zurückzuführen, das aber steht unter Strafe und stellt keine Ordnungswidrigkeit mehr dar, wie das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern betont.

 

Seit 2017 kennt das Strafgesetzbuch (StGB) im Paragraph 315d den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Demnach wird also bestraft, wer an illegalen Autorennen teilnimmt, oder veranstaltet, aber auch wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos ein Limit missachtet und rast, ohne an einer Wettfahrt mit anderen gar beteiligt zu sein. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe muss demnach jemand rechnen, der ein illegales Autorennen ausrichtet oder durchführt, daran teilnimmt oder der mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos in Deutschland fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Kraftfahrern, die daher wegen eines illegalen Autorennens verurteilt werden, wird in der Regel auch noch die Fahrerlaubnis entzogen. (ampnet/TX)