Im Ausland Alkoholtest nicht verweigern.




Wer in Österreich eine Alkoholkontrolle ablehnt, dem wird von der Polizei automatisch einen Alkoholwert von 1,6 Promille unterstellt. Ihm droht eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro. Ausländern wird die Fahrberechtigung zudem für mindestens 6 Monate aberkannt. Gleiches droht laut ADAC, wenn ein Alkomat-Test verweigert wird.

 

Einen Atem- oder Blutalkoholtest in den Niederlanden zurückzuweisen, wird als Straftat angesehen. Das gilt auch, wenn nicht bekannt ist, ob der Fahrer tatsächlich Alkohol im Blut hatte. Der Fahrer muss sich dem Test unterziehen, es sei denn, die betroffene Person kann einen ganz realen medizinischen Grund nachweisen, der von einem Arzt bestätigt wurde. Zu einem Bluttest muss er trotzdem. Für das Ablehnen sind ein Bußgeld von 1.000 Euro sowie ein Fahrverbot von 9 Monaten vorgesehen.

 

In der Schweiz wird die „Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit“ mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet. Die Geldstrafe ist dabei immer einkommensabhängig. In Luxemburg beträgt die Spanne für ein Bußgeld 500 bis 10.000 Euro. Möglich ist zudem eine Haftstrafe: 3 Tage bis zu 8 Jahre.

 

Verweigerern droht in ganz Frankreich eine Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. 1.500 bis 6.000 Euro und/oder Freiheitsstrafe von 3 bis 12 Monaten sind in ganz Italien bei einer nicht bewilligten Alkoholmessung fällig. Noch wesentlich rauer geht es in Schweden zu: Fahrer, die den Atemalkoholtest verweigern, können zur Blutprobe gezwungen und in Gewahrsam genommen werden. (ampnet/TX)