Immer freie Fahrt für...




Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn anrücken? Nicht selten wissen in diesen Fällen die Verkehrsteilnehmer in Panik nicht, wohin sie ausweichen sollen oder bleiben einfach mitten auf der Fahrbahn stehen. Der TÜV Rheinland empfiehlt, die Ruhe zu bewahren.

 

Erst dann gilt es zu klären, von woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind.

 

Auf einspurigen Straßen jeder Art sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo erheblich drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Richtig reagiert, wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen. Dabei ist in der Stadt natürlich auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer immer zu achten. Vor Ampeln mit Rotlicht wird nach rechts ausgewichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, nur wenn es der Verkehr zulässt.

 

Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, bei zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Mitte. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Rand, die auf der rechten Spur an den rechten. Bei drei und mehr Fahrstreifen muss die Gasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Spur freigehalten werden. Verstöße mit Bußgeld!

 

Nur Blaulicht und Martinshorn gewähren einem Einsatzwagen laut der Straßenverkehrsordnung das Wegerecht. Heißt, die Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben auch zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge dann immer passieren lassen... (ampnet/TX)