In italienischen Innenstädten drohen Bußgelder.




Die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien dürfen nicht oder nur noch eingeschränkt befahren werden. Ein wichtiger Fakt, der Geld sparen hilft. In diese als „Zone a Traffico Limitato“ (kurz ZTL) ausgewiesenen, also verkehrsbeschränkten Bereiche, dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren, warnt der ADAC.

 

Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro fällig. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell einmal 100 bis 120 Euro zusammen. Wird dieses Bußgeld innerhalb von 5 Tagen gezahlt, gibt es aber eine Ermäßigung von ca. 30 Prozent.

 

Die Schilder am Beginn jeder ZTL weisen auf die jeweils dort geltenden Beschränkungen hin. Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren. Oft vergibt das Hotel eine Berechtigung.

 

Die Bußgeldbescheide werden von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, dass hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei Ignorieren der Aufforderung verdoppelt sich das Bußgeld, so der ADAC. Überdies kann es 5 Jahre lang in Italien sowie in Deutschland vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen die Buße einzulegen, ist dann zu empfehlen, wenn zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL einwandfrei nachgewiesen werden kann. (ampnet/TX)