Industrie begrüßt neue Steueregel für E-Dienstwagen.




Die aktuelle Bunderegierung hat beschlossen, elektrische Dienstwagen steuerlich in der Zukunft massiv zu begünstigen. In den beiden Jahren 2019 und 2020 soll komplett bei batterieelektrischen (BEV) oder Plug-in-Fahrzeugen (PHEV) nur noch der halbe Wagenwert zur Berechnung der Steuer angesetzt werden.

 

Heute muss jeder Dienstwagennutzer ohne Ausnahme monatlich exakt 1 Prozent des Rechnungswerts seines Dienstwagens als das Einkommen versteuern. Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zur Firmenwagenbesteuerung um.

 

Der VDA sieht diese Maßnahme als guten Beitrag zum Markthochlauf der E-Mobilität in Deutschland an. Firmenwagen machen, laut dem VDA, heute 44 Prozent aller E-Neuzulassungen aus. Die Gesetzesänderung werde gerade zu einer Zeit relevant, in der äußerst viele neue Modelle nun zur Verfügung stehen.

 

Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von BEV und PHEV um 51 Prozent auf rund 34.000 Einheiten gestiegen. Der Anteil deutscher Konzernmarken stieg auf 66 Prozent an. (ampnet/TX)