Kartellvorwürfen muss nachgegangen werden...




Mit Betroffenheit hat der VDA auf die kartellrechtlichen Vorwürfe gegen deutsche Fahrzeughersteller reagiert. Den Verdachtsmomenten müsse konsequent nachgegangen werden, ließ der Branchenverband in einer Pressemitteilung erklären. Die Unternehmen müssten ihrerseits mit den Behörden ohne Einschränkung kooperieren, für eine Aufklärung.

 

Aus Sicht des VDA sind illegale Absprachen ebenso wie Bewegung in rechtlichen Grauzonen inakzeptabel. Der Stand des Verfahrens lege es derzeit auch nahe, mit Vorverurteilungen zurückhaltender umzugehen. Standardisierungs- und Normierungsaktivitäten seien pauschal weder schädlich noch illegal; Absprachen zulasten des Verbrauchers oder des Wettbewerbs hingegen schon, betonte der Interessenverband weiter.

 

VDA-Präsident Matthias Wissmann appelliert an die Branche, sich den Fragen zu stellen und „Selbstreflexion zu üben“. Die Automobilindustrie sei mit ihren technischen Entwicklungen, den Innovationen und ihrem wirtschaftlichen Erfolg „ein wichtiger Teil des Deutschlandbildes in der ganzen Welt“. Diesen Ruf gelte es zu schützen. Der VDA verwahrt sich außerdem gegen ein Pauschalurteil für die gesamte Branche, denn ihr gehören Hunderte von Hersteller- und Zulieferfirmen heute bereits an, deren Mitarbeiter jeden Tag harte und ehrliche Arbeiten leisten.

 

Dem Verband selbst liegen zu den aktuellsten Vorwürfen gegenwärtig noch keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Vorgänge beziehen sich auf Angelegenheiten, die nicht Teil des VDA und seiner Arbeit sind, heißt es weiter. Vor einigen Monaten seien aber bereits Hersteller mit der Bitte auf den VDA zugekommen, noch weitere Entwicklungs-, Normungs- und Standardisierungsthemen in die Verbandsarbeiten zu integrieren. Dazu habe es jedoch erst erste Vorgespräche gegeben. Die Prüfung der damit verbundenen Fragen stehe jedoch erst weit am Anfang. Die Initiative der Unternehmen beruhte auf dem Wunsch, die bisherigen herstellereigenen Strukturen aufzulösen. Die Verbandsarbeit selbst richte sich an dem seit 2009 existierenden sowie aktualisierten „Leitfaden Kartellrecht im VDA“ aus und sei für alle Mitwirkenden verbindlich, so der VDA dazu. (ampnet/TX)