KBA sperrt Millionen an Onlineangebote.




Der Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen ist kein Kavaliersdelikt, denn sie können eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten. Wer mit ihnen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Januar 2017 hat das KBA die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und damit auch die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik.

 

Seitdem wurden schon weit mehr als 1.300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.

 

Auf Veranlassung der (unbeliebten) Behörde aus Flensburg wurden in den vergangenen 4 Jahren u.a. im Onlinehandel allein deutlich mehr als 3 Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten in enger Zusammenarbeit mit den Betreibern der Online-Portale gesperrt. Es handelte sich um Teile, die der Typgenehmigungspflicht bzw. der Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, aber eben nicht über eine entsprechende Genehmigung oder Kennzeichnung verfügten. Und es steht noch viel Arbeit an. (ampnet/TX)