Kein Verbot für Gigaliner!




Seit 2017 dürfen die Lang-Lkw, die so genannten Gigaliner, regulär auf bestimmten Straßen in Deutschland fahren. Die überlangen Lastwagen sind allerdings umstritten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies dennoch eine erneute Klage von Umweltschutzverbänden gegen die Zulassung der überlangen Lkw zurück.

 

Die Lang-Lkw sind den Umweltverbänden von Anfang an ein Dorn im Auge, daher zogen sie vor Gericht. Die klagenden Verbände, darunter neben der Allianz pro Schiene auch die Deutsche Umwelthilfe und der BUND, argumentierten mit dem EU-Recht: Die dazugehörige Richtlinie habe einen Umweltbezug und erlaube den Einsatz der Lang-Lkw nur für bestimmte Tätigkeiten, nicht jedoch im Regelbetrieb, sagte Anwalt Remo Klinger. Zudem sei die Verlängerung der Testphase bis 2023 quasi ein „Regelbetrieb durch die Hintertür“.

 

Das Bundesverkehrsministerium hielt dagegen: Deutschland verhalte sich konform zum EU-Recht, weil die Richtlinie keine genauen Vorgaben zu Einschränkungen mache, erklärten die Vertreter vor Gericht. Mit den Gigalinern könnten z.B. große Blechteile, die viel Platz benötigten, aber nicht viel Gewicht hätten, außerdem praktischer transportiert werden als mit normalen Lkw. Auch eine Vielzahl an Lebensmitteln fielen schließlich dann in diese Kategorien.

 

Das Berliner Verwaltungsgericht befand die Klage zwar für zulässig, sah jedoch in der Sache keine Erfolgsaussichten und wies sie daher ab. Die Zulassung der Gigaliner in Deutschland verstoße nicht gegen die EU-Richtlinie, da diese „in ihren Vorgaben unbestimmt und offen“ sei, so das Gericht. Die Verlängerung passe! (TX)