Keine Verbote bei Aussicht auf bessere Luft.




Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Verfahren noch einmal auf die gebotene Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten hingewiesen. Wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxide in Kommunen in absehbarer Zeit eingehalten werden kann, seien Fahrverbote gar nicht zwingend erforderlich, urteilten die Richter.

 

Die Richter kippten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg aus dem Vorjahr, das von der Stadt Reutlingen eine Überarbeitung des Luftreinehalteplans und entsprechende Fahrverbote gefordert hatte. Dagegen waren die Kommune und das Land juristisch vorgegangen. Reutlingen erwartet, das noch in 2020 der Stickstoffdioxid-Grenzwert so oder so klar eingehalten wird. (ampnet/TX)