Kfz-Schiedsstellen positiv über 2017.


Rund 7 Prozent weniger Anträge sind 2017 bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen des ZDK eingegangen. Damit sank die Zahl der Anträge zum vierten Mal in Folge. Von den 9.805 Anträgen im Jahr 2017 (10.537 in 2016) wurden 90,2 Prozent (8.846) im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde sowie Kfz-Betrieb geregelt.

Kfz-Schiedsstellen

959 Anträge (9,8 %) gelangten vor eine Schiedskommission. 404 Fälle (42,1 %) endeten mit einem Vergleich. In 147 Fällen (15,3 %) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 206 Fällen (21,5 %) gegen ihn. Die restlichen 202 Verfahren (21,1 %) waren bis zum Jahresende 2017 noch nicht abgeschlossen gewesen. Die mit Abstand meisten Anträge (8.161 oder 83,2 %) bezogen sich auf Reparatur und Wartung. Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder etwaig zu hohe Rechnungen (3.348), unsachgemäße Arbeit (3.358) sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten (2.338).

 

Bei den 1.644 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel (1.269) mit weitem Abstand ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden (116). Fast keine Bedeutung mit 22 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.

 

Die zurückgehende Zahl wertet der ZDK als Ausdruck der wachsenden Zufriedenheit der Kunden mit dem Autohaus und der Werkstatt. ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz: „Wenn es aber mal hakt, können sich Verbraucher und Innungsbetriebe auf die kompetente Schlichtung der Schiedsstelle verlassen“. Es gelte auch für unbürokratische Regelungen des Problems ohne Verhandlung im Vorverfahren. Kommt es aber zur Verhandlung, befassen sich je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der DAT mit dem Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat immer ein zum Richteramt befähigter Jurist. Ein Volljurist. (ampnet/TX)