Kfz-Steuer gehört für WLTP auf den Prüfstand.




Ab September dieses Jahres gilt für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen das neue Emissions- und Verbrauchsmessverfahren WLTP (Worldwide Hamonized Light Duty Vehicles Test Procedure). Das äußerst lang und intensiv diskutierte Verfahren löst den bisherigen Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) dann ab.

 

Ab September 2018 gilt die neue Messemethode, die realitätsnaher als die Laborwerte des NEFZ sein soll, dann für alle in der EU ausnahmslos verkauften Neuwagen. Der zuständige europäische Herstellerverband ACEA (European Automobile Manufacturers’ Association) hat nun an die EU-Staaten appelliert, die Berechnungsgrundlage ihrer Kfz-Steuer noch einmal zu überprüfen und entsprechend anzupassen.

 

Das Problem: 19 europäische Länder richten ihre Kraftfahrzeugsteuer nach dem CO2-Wert des Fahrzeugs aus. Und dieser wird mit der WLTP-Einführung bei vielen Fahrzeugen höher ausfallen als bisher, weil die Messmethode näher am tatsächlichen Fahrverhalten liegt. So kann es passieren, dass ein neu entwickeltes Modell mit modernerem Motor viel höher besteuert werden müsste als beispielsweise der Vorgängertyp, obwohl es unter den für das alte Auto geltenden Laborbedingungen viel besser abschneiden würde.

 

Der ACEA fordert die Regierungen daher auf, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass den Käufern von neu entwickelten Fahrzeugen in keinem Fall steuerliche Nachteile entstehen können... (ampnet/TX)