Kolonnenspringen heißt erhöhtes Haftungsrisiko.




Kolonnenspringen ist zwar grundsätzlich nicht verboten, aber wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall und haftet zum Teil. Dies entschied laut D.A.S. Leistungsservice das OLG München in einem bestimmten Fall (Az. 10 U 4448/16).

 

Bei vielen Verkehrsunfällen kommt es vor Gericht zu einer Aufteilung des Schadens. Denn häufig sind beide Unfallgegner zu einem gewissen Teil mitschuldig. Auch Handlungen, die laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verboten sind, können zu einem Mitverschulden führen. Was beim Überholen generell zu beachten ist, regelt § 5 der StVO. So ist z.B. das Überholen bei unklarer Verkehrslage unzulässig.

 

Der Fall: Auf einer Landstraße bewegte sich eine Fahrzeugkolonne mit 80 km/h, erlaubt war Tempo 100. Von hinten näherte sich ein weiteres Auto. Dieses überholte nach und nach. Plötzlich scherte eine Fahrerin aus der Kolonne aus, um das Fahrzeug an der Spitze zu überholen. Es kam zur Kollision mit dem Kolonnenspringer. Vor Gericht ging es darum, wie der Schaden aufzuteilen sei. Der Fahrer des von hinten kommenden Fahrzeugs sah die Schuld allein bei der Fahrerin des ausscherenden Pkw, während diese ihm einen Teil anrechnen wollte.

 

Das Urteil: Das OLG München entschied sich für eine Aufteilung 80:20 zu Lasten der ausscherenden Fahrerin. Denn diese habe nicht genug auf den nachfolgenden Verkehr geachtet. Dazu sei sie nach § 5 StVO beim Überholen aber verpflichtet gewesen. Der Kolonnenspringer habe gegen keine Verkehrsregeln verstoßen. Auch die Verkehrslage sei nicht unklar oder unübersichtlich gewesen. Auch ohne Verschulden hafte er jedoch allein wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 20 Prozent mit. Diese Betriebsgefahr falle nur dann weg, wenn der Unfall für den Fahrer unvermeidbar gewesen wäre. Dies war nicht der Fall gewesen: Ein „Idealfahrer“ hätte das Überholen der Kolonne wegen des Risikos allein unterlassen und den Unfall so vermieden. (ampnet/TX)