Lastenräder bleiben Fahrräder.


Lastenräder sind in Großstädten eine umweltfreundliche Alternative zur Fahrt mit dem Fahrzeug. Rechtlich gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h aber weiterhin als Fahrräder. Das bedeutet, dass für ihre Nutzer die Rechte und Pflichten von Radfahrern gelten, erläutert der ADAC.

Lastenrad

So müssen auch Lastenradler bei entsprechender Ausschilderung den Radweg benutzen. Sie dürfen in diesem Fall nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs etwa wegen zu geringer Breite unzumutbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 20 Euro.

 

Beim Parken/Halten auf Gehwegen dürfen Fußgänger durch Lastenräder nicht behindert werden. In Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot darf wie bei Kraftfahrzeugen zum zügigen Be- oder Entladen auf der Fahrbahn gehalten werden.

 

Beim Transport müssen Lasten und Tiere ordnungsgemäß gesichert werden. Schwere Gegenstände sind möglichst weit unten in der Box zum Transport zu verstauen. Wird z.B. über die Höhe der Transportbox geladen, ist ein Netz zur Ladungssicherung hier empfehlenswert.

 

Kinder dürfen bis vollendetem 7. Lebensjahr in Lastenrädern befördert werden. Voraussetzung ist, dass in den Transportboxen geeignete Sitze, möglichst mit Sicherheitsgurten, vorhanden sind. Ansonsten wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. (ampnet/SW)