Licht ist entscheidend...




Der AvD weist erneut darauf hin, dass man schon in der Dämmerung, Dunkelheit, Schneefall oder Nebel das Licht einschalten muss. Wird durch schlechte Witterungsverhältnisse auch am Tag die Sicht erheblich eingeschränkt, ist das Abblendlicht ebenfalls pflichtmäßig einzuschalten. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden!

 

Tagfahrlicht alleine ist auch nicht ausreichend, da bei der Verwendung von Tagfahrlicht nicht gleichzeitig Licht am Heck leuchtet, Fahrer gehen aber davon aus, ordnungsgemäß beleuchtet zu sein.

 

Durch defektes oder falsch eingestelltes Abblendlicht wird zum einen die eigene Sicht stark eingeschränkt und zum anderen wird man in einer solchen Situation auch zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, denn es kann jederzeit ein weiteres Leuchtelement ausfallen und man ist für andere Verkehrsteilnehmer schwer oder dann gar nicht mehr sichtbar...

 

Der AvD rät, vorsorglich anhand der Betriebsanleitung zu prüfen, welche Leuchtmittel selbst getauscht werden können und ob sie zugänglich sind. Bei LED-Scheinwerfern und Lampen mit Linsensystemen sollte immer die Werkstatt beauftragt werden. Das gilt auch für das Tagfahrlicht, das heute oft Designelement ist, als eine LED-Lichtkette.

 

Auch Rückleuchten mit LED-Bändern können oft nur von der Werkstatt repariert werden, weil vielfach die einzelnen Lichtpunkte zu einer Einheit verbunden sind. Zur Vermeidung größerer Reparaturen sollten defekte Deckgläser auf Leuchtkörpern mit Klebeband eingeschlossen werden, damit kein Wasser auf Leuchtmittel, Reflektoren und Linsen gelangen kann. Auf diese Weise kann meist der teure Lampenkörper kurzfristig gerettet werden und es muss nur das defekte Glas getauscht werden.

 

Der AvD weist darauf hin, dass es bei vielen Lampentypen nicht mehr möglich ist, Ersatzbirnen im Fahrzeug mitzuführen, ausgefallene Birnen sind deshalb Anlass, bald zu der Werkstatt zu fahren.

 

Bei Ausfall der Lampe in einem Scheinwerfer sollte man schnell Ersatz montieren lassen, denn bei vielen modernen Lichtsystemen muss zum Lampentausch die Werkstatt ran. Fällt eine Lampe aus, könnte dann der Ausfall des zweiten Scheinwerfers dazu führen, dass keine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist. Wer mit defektem Licht unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von rund 20 Euro rechnen. (ampnet/TX)