Lösung für das sichern großer Gebinde.




Zum 1. Juli 2019 wurde das Sonderkontrollverfahren (SKV) offiziell vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) untersagt. Das SKV (Sonderkontrollverfahren) durfte bis zu diesem genannten Stichtag ohnehin nur unter bestimmten und eindeutig reglementierten Voraussetzungen in der Praxis angewandt werden.

 

Die Voraussetzungen dafür waren, dass die Luftfrachtsendungen mit den sonst „üblichen“ Kontrollmethoden (XRY, PHS etc.) nicht sicher gemacht werden konnten. Daher konnte schließlich das Sonderkontrollverfahren (SKV) hauptsächlich bei großen Fässern oder Gebinden durchgeführt werden. Beim SKV (Sonderkontrollverfahren) durften solche Sendungen nur von Außen statt wie normalerweise vorgesehen, von Innen und von Außen auf Sprengstoffe kontrolliert werden. 

 

Die Annullierung des Sonderkontrollverfahrens (SKV) stellt für sehr viele Exporteure ein erhebliches Problem dar. In den meisten Fällen konnten die Firmen seit dem 1. Juli die/ihre Fracht nicht mehr über Deutschland exportieren, sondern mussten in die benachbarten Länder ausweichen. Um dem Problem entgegenzuwirken, hat First Class eine neue Lösung hier gefunden.

 

Ab sofort kann die First Class die Fässer und/oder großen Gebinde aller Kunden und der  Exporteure wieder sichern!

 

Ab sofort kann First Class an jedem seiner Kontrollstandorte die Fässer und/oder die großen Gebinde wieder securen. Durch die aktuelle Lösung kann First Class den Flug eines Gutes (Waren) aus Deutschland wieder garantieren.

 

Die First Class Lösung ist schnell und sicher!

 

Die Lösung spart Zeit und Geld. Wenn man seine Luftfrachtsendungen direkt am Frankfurter Flughafen sichern lässt, spart man die bisherigen Kosten für die Umfuhr ins Ausland. Mit dieser Lösung sind alle auf der sicheren Seite.

 

Informationen: www.first-class-zollservice.de. (TX)