Mehrheit will E-Scooter nicht auf Gehwegen.




Die Bundesbürger legen bei der Einführung und Nutzung von elektrisch angetriebenen Tretrollern (E-Scootern) großen Wert auf Sicherheit. Nur 11 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass das Fahren mit E-Scootern in Städten auf Gehwegen erlaubt sein sollte. Mit 83 Prozent ist die große Mehrheit dafür, dass E-Scooter auf Fahrradwege gehören.

 

Am 17. Mai entscheidet der Bundesrat, ob die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten kann. Strittig ist vor allem, ob die E-Scooter auch auf Bürgersteigen fahren dürfen. Laut Umfrage sind 43 Prozent der Bundesbürger bereit, E-Scooter zu nutzen: 7 Prozent sind mit den E-Tretrollern bereits gefahren und 36 Prozent können sich das grundsätzlich vorstellen. 56 Prozent sind hier aktuell noch zurückhaltend.

 

Laut Umfrage sind 69 Prozent der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität zu verbessern. Aufgeschlossen sind jüngere Menschen: 14 Prozent der 18- bis 29-jährigen haben E-Scooter bereits genutzt und 41 Prozent können sich das vorstellen. Auffallend ist, dass fast die Hälfte der männlichen Befragten (49 %) E-Scooter bereits gefahren sind oder sich das vorstellen können, aber nur 38 Prozent der Frauen. Nach den Ergebnissen der Umfrage erwarten allerdings auch 76 Prozent, dass es durch E-Scooter mehr Verkehrskonflikte geben wird.

 

Laut der Umfrage des TÜV-Verbands sprechen sich 78 Prozent für eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern aus. Eine Helmpflicht steht aktuell nicht zur Debatte, da das Tragen laut StVO erst für Fahrzeuge vorgesehen ist, die schneller als 25 km/h sind. Die aktuelle Verordnung für E-Scooter sieht jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor.

 

Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie. Da in den Batterien von E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht bei sehr niedrigen Ladezuständen ein erhöhtes Risiko, dass die Stromspeicher überhitzen und gar in Brand geraten.

 

Daher sollten nach Ansicht des TÜV-Verbands für die Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) der verschiedenen Modelle genaue Prüfungen des Batteriemoduls und der elektrischen Sicherheit gar Pflicht sein. Zudem sollten Modelle vor Manipulationen geschützt sein. (ampnet/TX)