Mindestanteil erneuerbarer Energien gesteigert.




Die neue erneuerbare Energien-Richtlinie wurde nun vom EU-Parlament verabschiedet. Der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll von 10,0 auf 14,0 Prozent im Jahr 2030 steigen. Das ist nach 2-jährigen Verhandlungen das Ergebnis der Parlamentsabstimmung. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse können weiterhin bis zu 7,0 Prozent dazu leisten.

 

Aus Sicht des Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft sollte die deutsche Bundesregierung jetzt zügig Maßnahmen ergreifen, das Klimaschutzpotenzial von Biokraftstoffen durch höhere Anteile im ganzen Kraftstoffmix erfolgreich auszuschöpfen. Aktuell liegt der energetische Biokraftstoffanteil im Verkehr in Deutschland bei 4,6 Prozent. Im Jahr 2017 wurden in der gesamten Bundesrepublik allein durch den Einsatz zertifiziert nachhaltiger Biokraftstoffe bis zu 7,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart, davon allein bis zu 2,2 Millionen Tonnen durch Bioethanol im Benzin.

 

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft fordert, die für die Mineralölwirtschaft derzeit bestehende Plicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4,0 Prozent zu senken, schnellstmöglich auf rund 6,0 Prozent anzuheben und bis 2030 kontinuierlich weiter zu steigern. Die Neufassung der erneuerbaren Energien-Richtlinie muss noch vom EU-Ministerrat bestätigt, dann noch in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Sie gilt dann ab 2021! (ampnet/TX)