Mit dem Mund-Nasen-Schutz ans Steuer?




Seit dem Montag gilt in allen Bundesländern die Schutzmaskenpflicht, in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Berlin nimmt den Einzelhandel noch aus). Viele Menschen tragen den Mundschutz von sich aus auch beim Autofahren. Davon rät jedoch der ZDK aus rechtlichen Gründen ab.

 

In § 23 der StVO steht: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“. Die Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Wer eine Schutzmaske trägt, die Mund und Nase bedeckt und dann auch noch mit Sonnenbrille unterwegs ist, dürfte nur schwer zu erkennen sein; die Vermummung wäre perfekt!

 

Dazu stellt sich die Frage: Warum sollten Fahrer, wenn alleine im Auto, überhaupt einen Mundschutz tragen? Notwendig ist das nicht, denn das Fahrzeug ist ein gut geschützter Raum. Jede Form von Schutzmasken lenkt ab und behindert mehr oder weniger die Atmung. Zudem können die Befestigungsgummis an den Ohren stören. Bei Brillenträgern besteht außerdem noch das Risiko einer Sichtbehinderung durch beschlagene Gläser, so der Branchenverband. (ampnet/TX)