Mit den Assistenten zum Führerschein.




Nicht nur Lenken, Kuppeln oder Schulterblick, sondern der Umgang mit digitalen Sicherheitssystemen wie intelligenten Geschwindigkeitsreglern oder aktiven Spurwechselassistenten sollten zukünftig in der Fahrschule unterrichtet werden. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.000 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des TÜV-Verbandes ergeben.

 

Nach Ansicht von 89 Prozent sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Umgang und die Funktionsweise von Assistenzsystemen direkt im Rahmen der Fahrausbildung erlernen. Gut 63 Prozent fordern, dass die Beherrschung der Systeme auch Bestandteil der Fahrerlaubnisprüfung wird. Fast drei Viertel (74 %) sind gar der Meinung, dass auch erfahrene Autofahrer eine gründliche Einweisung in die elektronischen Assistenten bekommen sollten.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird ab dem Jahr 2022 nach der „General Safety Regulation“ in jedem neuen Fahrzeugtyp sowie ab dem Jahr 2024 in jedem neuzugelassenen Fahrzeug eine große Basis an Assistenzsystemen zur Pflicht. Bislang sind sie weder Bestandteil der Fahrausbildung noch der Fahrerlaubnisprüfung. Abhilfe kann hierbei die anstehende Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie schaffen. Nach Meinung des TÜV-Verbandes sollte künftig der Fahrprüfer entscheiden, ob und wann welche Assistenzsysteme in der Prüfung direkt verwendet werden. Der Prüfer soll dadurch die Möglichkeit haben, bei Systemen mit Sicherheitsrelevanz zu verlangen, dass der Bewerber das System nur aktiviert und überwacht. Gleichzeitig müssen im Rahmen der praktischen Prüfung aber auch Fahraufgaben ohne Systemunterstützung ausgeführt werden. Denn Abstandhalten oder sichere Spurwechsel gehören nach der Meinungsumfrage zur Grundkompetenz hinter dem Steuer. (ampnet/TX)