Mit Hund und Katze auf Reisen.




Wer sein Haustier ins Ausland mitnehmen will, muss viele Vorschriften beachten. So müssen innerhalb der EU Vierbeiner gekennzeichnet sein. Dafür ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht; eine vor diesem Stichtag erfolgte und gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls anerkannt, erläutert der ADAC. Zudem ist der EU-Heimtierausweis vom Tierarzt mitzuführen.

 

Bei Reisen mit Tieren innerhalb der EU muss der Ausweis Angaben zum Tier, seinem Besitzer und zur durchgeführten Tollwutimpfung enthalten. Die Erstimpfung muss immer mindestens 21 Tage vor dem offiziellen Grenzübertritt durchgeführt worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und auf Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.

 

Nicht-EU-Länder haben länderspezifische Besonderheiten, über die sich Tierbesitzer unbedingt vor Reiseantritt informieren sollten. Die Schweiz und Liechtenstein haben die EU-Regeln übernommen, hier genügen der Mikrochip, der EU-Heimtierausweis und die Tollwutimpfung. Norwegen verlangt bei Hunden zusätzlich noch die Behandlung gegen Bandwurm.

 

Bei der Wiedereinreise in die ganze EU aus Ländern wie z.B. Norwegen, der Schweiz, Australien, den USA und Kanada gelten immer die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Ansonsten muss für alle anderen Länder noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf jedoch frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. (TX)