Für alle Roller und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Spitze von 45 km/h ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich (ab 16 Jahre, in einigen Bundesländern sogar schon ab 15 Jahren; sonst ist dieser im Pkw- oder Motorradführerschein der Klassen A oder B drin). Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
Mit dem Versicherungskennzeichen, wie es ein 50iger Roller hat, kann man aber auch in der Stadt nicht überall fahren. Die Kraftfahrstraßen (gekennzeichnet durch das quadratische Schild mit weißem Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt. Sie sind für Roller und Kleinkrafträder tabu.
Beim Fahren gilt: Mittig auf der eigenen Bahn bleiben um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen. Auch bei absolut konzentriertem Blick in Fahrtrichtung Rücksicht nehmen und den rückwärtigen Verkehr achten. Auch wenn es manchmal verlockend erscheint: „Durchschlängeln“ oder auf der rechten Seite Vorfahren bis zur Ampel ist verboten. Wer nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge vorsichtig links überholen, aber nur dann, wenn wirklich ausreichend Seitenabstand vorhanden ist.
Ein geeigneter Motorradhelm ist Pflicht, feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe bieten im Fall eines Sturzes zumindest etwas Schutz. Und beim Parken: Niemals auf dem Gehweg abstellen... (ampnet/TX)
Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...