Mit Winterreifen auf der sicheren Seite.




60 bis 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter, die hierbei nicht fahren müssen: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen.

 

Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann auch die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann es sich Auswirkung.

 

Im EU-Ausland sind Strafen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht teils höher. In Tschechien etwa werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld laut dem ADAC bis zu 5.000 Euro betragen.

 

Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Sonst drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien haben eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, was der Empfehlung von Experten auch für deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber allerdings lediglich 1,6 Millimeter Profil. Viel zu wenig…

 

In Tschechien gilt seit 1. November bis zum 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen jedoch auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der A22 (Brennerautoban) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus Vorschrift.

 

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Die Autofahrer riskieren Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine klare Mithaftung. (ampnet/TX)