MPU für Ersttäter ab 1,1 Promille sinnvoll.




Die oftmals feucht-fröhlichen närrischen Tage werden nicht allein nur in den Karnevals- und Faschingshochburgen ausgiebig gefeiert. Neben der Stimmung steigt an Tagen wie diesen auch der Alkoholkonsum. Bei aller Feierlaune sollten sich Jecken jedoch keinesfalls alkoholisiert hinter das Steuer setzen. Auch Restalkohol gilt hier wie frisch getrunkener Alkohol.  

 

Laut einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Umfrage befürworten 3/4 der Befragten eine Herabsetzung der Promillegrenze für die MPU.

 

Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem eine Hochrisikogruppe wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. So spielte Alkohol bei 4,4 % aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2017 eine Rolle. Bei Alkoholunfällen kamen in diesem Zeitraum 231 Personen um ihr Leben. Weit über die Hälfte aller alkoholisierten Unfallbeteiligten (56,7 %) waren Pkw-Fahrer, immerhin noch weit mehr als 1/4 der alkoholisierten Unfallbeteiligten waren Radfahrer (26,6 %).

 

Dass Alkohol am Steuer eine sehr starke Gefährdung darstellt, stößt auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Laut einer neuen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands der TÜV (VdTÜV) befürworten sogar 73 % der befragten Personen die Absenkung der Promillegrenze zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung auf 1,1 Promille.

 

Befragt wurden 1.002 Personen ab 18 Jahren. Auf die Frage „Sollte bei Autofahrern die Promillegrenze für eine MPU von 1,6 auf 1,1 Promille sinken?“, antworteten 73 % mit „Ja“, 25 % mit „Nein“ und 2 % mit „Weiß nicht“. 78 % der Frauen wollen es, aber auch 69 % der Männer. (ampnet/TX)